Skip to main content
BRAUN Lockenhaus GmbH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Durch die Auftragserteilung gelten diese als anerkannt. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist - auch für künftige Geschäftsfälle sowie für Ersatz- und Nachlieferungen. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des ABGB und - für Kaufmänner - die Bestimmungen des HGB. Zeichnungen, Pläne und Entwürfe verbleiben in jedem Fall in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Geschäftsbedingungen welcher Art immer, sohin auch Einkaufsbedingungen, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.

 

2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Zwischenverkauf bleibt ebenso wie Prospekt- und Konstruktionsänderung vorbehalten.

 

3. Bestellungen und Aufträge

Diese werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

 

4. Storno bzw. Änderung eines Auftrages

Auftragsänderungen oder das Storno von Aufträgen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.

 

5. Preise

Wir verrechnen die am Tag der Lieferung geltenden Preise + MwSt. Mehrere Käufer haften für die Bezahlung des vereinbarten Preises solidarisch.

 

6. Verpackung

Unsere Preise gelten inklusive Verpackung, sofern in unserem Angebot keine andere Vereinbarung aufscheint.

 

7. Lieferbedingungen

Wir liefern die unversicherte Ware auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Werk Lockenhaus. Bei Verlusten oder Beschädigungen während des Transportes empfehlen wir dem Käufer, sich vom Transportführer (Bahn, Spediteur) sofort bei Übernahme den Verlust oder die Beschädigung mit Tatbestandsaufnahme bestätigen zu lassen. Transportversicherungen hat der Kunde - so er dies wünscht - selbst abzuschließen; zu diesem Zweck werden wir über entsprechende Anfrage den Frachtführer bzw. Spediteur bekanntgeben. Liefer- und Leistungsverzögerungen durch Umstände oder Ereignisse, die wir nicht verschuldet haben - wie Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und ähnliche Ereignisse - berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

8. Mängelrügen

Mängel sind binnen 8 Tagen ab Erhalt der Ware mittels eingeschriebenen Schreibens bei uns geltend zu machen. Liegen Mängel vor, so haben wir die Wahl, unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche Ersatz zu liefern oder innerhalb angemessener Frist kostenlos zu verbessern. Zu diesem Zwecke hat uns der Käufer insbesondere den/die beanstandeten Gegenstand/Gegenstände zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch gegen uns erlischt. Der Käufer akzeptiert, dass bei Nachbestellungen farbliche Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können und daher auf sein Risiko gehen. Geringfügige Abänderungen in der Konstruktion, in der Holzfarbe und in den Maßen behalten wir uns vor. Wird die Bemängelung unterlassen, so gilt die Ware als gekauft und genehmigt. Reklamationen verlängern nicht die Zahlungsfrist. Sollte von uns (bzw. einem unserer Mitarbeiter) ein vom Kunden behaupteter Mangel besichtigt werden, so ist darin weder ein Anerkenntnis des Mangels und somit eines Gewährleistungsanspruches noch ein Verzicht auf die Einrede des Ablaufes der Gewährleistungsfrist zu verstehen.

 

9. Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 1 % Verzugszinsen p.m. und Mahnspesen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen gilt Lockenhaus. Gerichtsstand ist für alle Fälle Oberpullendorf.

 

10. Liefertermin

Nach Möglichkeit werden die angegebenen Liefertermine eingehalten. Sie gelten jedoch nur annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist wird berechnet vom Tag des Bestellungseinganges bzw. der endgültigen Klärung aller kaufmännischen und technischen Belange (z. B. Modellbezeichnung, Holzfarbe, Stoffauswahl usw.) bis zur Absendung der Ware von unserem Werk.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus der gegenständlichen Geschäftsverordnung mit dem Kunden bestehenden Forderungen bleiben die gelieferten Gegenstände unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum. Bis dahin stellen die Waren somit nur ein dem Käufer anvertrautes Gut dar, und der Käufer trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung. Als Bezahlung gilt der Eingang des Forderungsbetrages bei uns. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verschenken, zu verleihen oder deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung vorzunehmen. Bei vertragswidriger Weiterveräußerung gilt die dem Käufer dadurch entstandene Forderung bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns als abgetreten, und wir sind unwiderruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf Rechnung des Käufers einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten eines Verfahrens zur allfälligen Ausscheidung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände hat der Käufer zu ersetzen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers ohne vorherige Verständigung zurückzuholen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist in diesem Fall zum Ersatz des Schadens, insbesondere durch Entwertung, Abnützung, Transportkosten, verpflichtet. Wird die Ware nicht ordnungsgemäß bezahlt und abgeholt, haben wir das Recht, entweder die Ware bei uns auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zuzüglich Umsatzsteuer einzulagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind berechtigt, entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Schadensnachweis 20 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe als Vertragsstrafe zu verlangen. Bei Annahmeverzug des Käufers hat dieser weiters die Zustellkosten zu bezahlen.

 

12. Haftung

Die Haftung der Firma Braun Lockenhaus GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz ist gegenüber Unternehmen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt für alle an der Produktion und am Vertrieb beteiligten Unternehmen. Für Schäden, die infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns verursacht werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Dies erstreckt sich insbesondere auch für Folgeschäden.

 

13. Anwendbares Recht

Sollte nicht ohnehin aufgrund gesetzlicher Vorschriften österreichisches Recht anzuwenden sein, wird auf den jeweiligen Geschäftsfall, insbesondere mit ausländischen Firmen, die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart.

 

14. Kostenersatz

Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit dem Verkäufer/Lieferanten die Mahn- und Inkassospesen des Kreditschutzverbandes von 1870 oder unseres Rechtsanwaltes zu ersetzen.

 

15. Rücktritt

Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt auch dann, wenn ein Kunde Vorlieferungen, die er von uns erhalten hat, trotz Mahnung nicht bezahlt hat, und zwar auch hinsichtlich Teil- oder Restlieferungen. Sollte ein Kunde ungerechtfertigt von einem mit uns abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, so sind wir berechtigt - vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens - jedenfalls 20 % der Bruttoauftragssumme als Stornogebühr zu verrechnen, wobei die Anwendung des richterlichen Mäßigungsrechtes einvernehmlich ausgeschlossen wird.

 

16. Wirksamkeitsklausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Eine ungültige Bestimmung ist durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt.