Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
(1) Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder rechtliche Sondervermögen sind, die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AVL).
(2) Diese sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Warenverkäufe des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Über Änderungen der AVL wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren.
(3) Diese AVL gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(4) Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Abweichungen
(1) Stoffe: Handelsübliche Farbabweichungen (vor allem bei Nachbestellungen) sind aus technischen und naturbedingten Gründen nicht immer zu vermeiden und berechtigen deshalb nicht zur Reklamation. Der Stoffbedarf ist für uni- oder kleingemusterte Stoffe bei einer Breite von 130 cm errechnet. Bei großgemusterten Stoffen oder zweifarbiger Verarbeitung muss mit größerem Verschnitt gerechnet werden. Bitte deshalb vorher Stoffbedarf anfragen.
(2) Oberflächenbehandlung: Sämtliche Stahlgestelle werden einbrennlackiert (pulverbeschichtet) geliefert. Modelle, die in verchromter Ausführung geliefert werden können, sind besonders benannt.
3. Lieferung, Erfüllungsort Gefahrübergang, Lieferzeiten, Abnahme, Annahmeverzug
3.1 Die Lieferung bzw. die Übergabe der Ware erfolgt ab Werk oder Lager der Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
3.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Sofern keine abweichende Reglung getroffen wird, ist die Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH kann bei einem Versendungskauf den Spediteur oder Frachtführer, den Versandweg und die Versandart sowie die Beförderungs- und Schutzmittel selbst bestimmen.
3.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe bzw. Auslieferung der Ware unverpackt ab Werk oder Lager.
3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über.
3.5 Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe bzw. Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.6 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist die Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
3.7 Alle unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignisse, insbesondere Streiks, Ausschusswerden wichtiger Werkstücke, Betriebsstörungen und ähnliche Ereignisse, die die Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH oder der Vorlieferanten der Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH nicht zu vertreten haben, befreien die Malscher Sitzmöbel Heinrich Stöcklein GmbH für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Lieferverpflichtungen.
4. Zahlung
(1) Die Preise verstehen sich netto. Die Rechnung erhöht sich um die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Sofern keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist netto sofort nach Rechnungserhalt fällig und zu zahlen.
(3) Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(4) Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(6) Der Käufer kann mit der Forderung des Verkäufers nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, wenn diese vom Verkäufer anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Gewährleistung
(1) Der Lieferungsgegenstand ist unverzüglich nach Empfang auf Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen.
(2) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen.
(3) Alle anderen Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Jede Ware wird durch uns auf Fehler untersucht. Im Falle von uns anerkannter fehlerhafter Ware haben wir das Recht der Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
6. Haftungsbegrenzung
(1) Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Eigentumsvorbehalte
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen (und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen) als Vorbehaltsware im Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
(2) Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die Rückgabe der Vorbehaltsware nach Mahnung verlangen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme gilt nicht zugleich als Rücktritt vom Vertrag.
(3) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Ware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.
(4) Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Wir können die Befugnisse des Käufers zum Weiterverkauf sowie den Forderungseinzug widerrufen, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug kommt; in jedem Fall hat der Käufer die eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit die Ansprüche des Verkäufers fällig sind.
(5) Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers diesem die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, damit der Verkäufer die Abtretung dem Schuldner anzeigen und Leistung an sich verlangen kann.
(6) Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung des vorbehaltenen Eigentums sowie von Pfändungen der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat alle für Interventionen des Verkäufers erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Ein Interventionsvorgehen geht zu Lasten des Käufers.
(7) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
(2) Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Malsch. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.